Die Behandlung wird i.d.R auf Honorarbasis abgerechnet, wenn keine entsprechende Versicherung vorliegt. Der Stundensatz variiert je nach Therapieform. Liegt eine entsprechende Versicherung vor, kann ich für Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellen. Da diese jedoch sehr veraltet ist und die abzurechnenden Beträge seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden, kann es vorkommen, dass die Versicherungen nicht die volle Höhe der Rechnung übernehmen.